Tierversuchsfreie Medizin

Wichtige Grundsätze der Homöopathie

1)- Es wird Wert auf eine vorbeugende und -falls die Krankheitsur- sache leicht zu erkennen und zu entfernen ist- eine ursächliche

Behandlung gelegt. Ansonsten orientiert sich die Therapie der

Krankheit an den Symptomen.

2)- Die genaue Beobachtung der Veränderungen im körperlichen

und seelischen Befinden durch den Arzt, den Patienten oder

dessen Umgebung (Angehörige,..) ist von wesentlicher Bedeu-

tung.

3)- Krankheit wird als Störung der nicht materiellen Lebenskraft

verstanden.

4)- Bestimmte Gifte führen nur bei entsprechender Schwächung

oder Veranlagung zu einer Krankheit.

5)- Die Krankheit wird als ganzheitliches Geschehen betrachtet.

Das bedeutet, dass auch die Erkrankungen einzelner Organe

von einer Schwächung oder Erkrankung des übrigen Körpers

abhängig sind und als untrennbarer Teil des Gesamtorganis-

mus anzusehen sind.

6) – Die Therapie nach der Ähnlichkeitsregel ist Grundlage der

Auswahl der Medikamente. Die Therapie mit „Gegenmitteln“,

die Symptome unterdrücken („contraria contrariis“) lehnt

Hahnemann wegen der Gefahr der langfristigen Verschlimm-

erung oder der Entstehung neuer Krankheiten ab. In Notfällen

ist sie jedoch ausdrücklich erlaubt.

7)- Um die Gesamtheit der Wirkungen eines homöopathischen

Medikamentes zu erfassen, hält Hahnemann eine Arzneimittel-

prüfung am gesunden Menschen für erforderlich. Die Prüfungs-

richtlinien für Arzneimittelprüfungen sind von Hahnemann ge-

nau festlegt worden. Ein Arzneimittel gilt dann als ausgeprüft,

wenn bei den Versuchspersonen, die zugleich als Prüfer tätig

sind, immer wieder dieselben Symptome auftreten, die auch

schon von anderen Prüfern berichtet wurden. Die Gesamtheit

aller durch eine Substanz hervorgerufenen Symptome ergibt

das sogenannte Arzneimittelbild dieser Substanz. Alle ge-

prüften Substanzen und ihre Arzneimittelbilder werden in der

homöopathischen Arzneimittellehre (materia medica)

zusammengefasst. Dieses subjektive Testverfahren der

Arzneimittelprüfung kann dazu führen, dass Symptome in das

Arzneimittelbild aufgenommen werden, die während der Prü-

fung zufällig auftreten und in keinem Zusammenhang zur Test-

substanz stehen. Diese Fehlermöglichkeit kann durch die Aus-

wahl geeigneter Prüfer, eine genügend große Zahl von Prüfern,

Prüfungswiederholungen und Doppelblindversuche minimiert

werden.