Tierversuchsfreie Medizin

Kontraindikationen der Homöopathie

Als absolute Kontraindikation gilt die Gabe eines Mittel (z.B. Honigbiene) als Tiefpotenz – bis maximal D12 – wenn eine entsprechende Allergie (z.B. Bienengiftallergie) vorliegt.

Als relative Kontraindikation gelten

– Erkrankungen, die eine Substitutionstherapie erfordern (z.B.

Diabetes mellitus Typ 1)

– Akute Krankheitszustande, die aus vitalen Indikationen oder zur

Vermeidung von Spätfolgen eine rasche schnell wirksame

Behandlung erfordern und für die es bewährte Therapien in der

Schulmedizin gibt (z.B. akuter Herzinfarkt)

– Erkrankungen, die aufgrund der Schwere des Krankheitsbildes

eine Suppressionstherapie erfordern (z.B. schweres allergisches

Asthma, allergischer Schock)

– Hochpotenztherapie von Erkrankungen, bei denen eine Erstver-

schlimmerung nicht riskiert werden kann.

– Unzureichende Reaktionsfähigkeit des Organismus durch Alter,

lange, schwere Vorerkrankung oder durch die Selbstregulation

blockierende Medikamente (z.B. Kortison, Immunsuppressiva), da

eine verminderte Wirksamkeit der homöopathischen Therapie

dadurch bedingt sein kann.

– organische Erkrankungen bei denen eine lebensbedrohliche  Ver-

schlechterung  vorprogrammiert ist (z.B. Malignome)
Grundsätzlich kann jedoch bei allen Krankheiten mit einer relativen Kontraindikation eine begleitende unterstützende homöopathische Therapie durchgeführt werden.