Kontraindikationen der Homöopathie
Als absolute Kontraindikation gilt die Gabe eines Mittel (z.B. Honigbiene) als Tiefpotenz – bis maximal D12 – wenn eine entsprechende Allergie (z.B. Bienengiftallergie) vorliegt.
Als relative Kontraindikation gelten
– Erkrankungen, die eine Substitutionstherapie erfordern (z.B.
Diabetes mellitus Typ 1)
– Akute Krankheitszustande, die aus vitalen Indikationen oder zur
Vermeidung von Spätfolgen eine rasche schnell wirksame
Behandlung erfordern und für die es bewährte Therapien in der
Schulmedizin gibt (z.B. akuter Herzinfarkt)
– Erkrankungen, die aufgrund der Schwere des Krankheitsbildes
eine Suppressionstherapie erfordern (z.B. schweres allergisches
Asthma, allergischer Schock)
– Hochpotenztherapie von Erkrankungen, bei denen eine Erstver-
schlimmerung nicht riskiert werden kann.
– Unzureichende Reaktionsfähigkeit des Organismus durch Alter,
lange, schwere Vorerkrankung oder durch die Selbstregulation
blockierende Medikamente (z.B. Kortison, Immunsuppressiva), da
eine verminderte Wirksamkeit der homöopathischen Therapie
dadurch bedingt sein kann.
– organische Erkrankungen bei denen eine lebensbedrohliche Ver-
schlechterung vorprogrammiert ist (z.B. Malignome)
Grundsätzlich kann jedoch bei allen Krankheiten mit einer relativen Kontraindikation eine begleitende unterstützende homöopathische Therapie durchgeführt werden.